Grundpflege

Grundpflege

Den Alltag zu meistern ist für pflegebedürftige Menschen häufig ohne Hilfe nicht mehr möglich. Deshalb unterstützen wir Sie dabei, damit so weit wie möglich ohne Einschränkungen Ihre täglichen Bedürfnisse erfüllt werden. Die Grundpflege wird nach SGB XI abgerechnet. Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Patienten mit einem Pflegegrad haben einen Anspruch auf die Grundpflege.

Behandlungspflege

Ambulanter Pflegedienst München

Alle medizinischen und pflegerischen Tätigkeiten, die vom Arzt verordnet wurden, werden durch unser qualifiziertes Fachpersonal ausgeführt. Die Behandlungspflege beinhaltet die pflegerische und medizinische Versorgung des Patienten innerhalb der Häuslichkeiten durch ausgebildete Pflegefachkräfte. Darin enthalten sind Leistungen wie z. B. die Medikamentengabe, Verbandswechsel und Blutzuckermessung. Diese Maßnahmen werden nur durchgeführt, wenn sie auch vom Arzt verordnet […]

Was ist der §45b des SGB XI?

Der § 45b des SGB XI behandelt den Entlastungsbetrag. Dieser kann von pflegebedürftigen Personen in Anspruch genommen werden. Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € wird monatlich ausgezahlt. Er dient zur Erstattung von Aufwendungen von Leistungen der Tages- und Nachtpflege, Leistungen der Kurzzeitpflege, Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des § 36, in den Pflegegraden 2 bis […]

Wie läuft das Erstgespräch bei uns ab?

Ambulanter Pflegedienst Fidelio in München

Nachdem ein Termin ausgemacht wurde, kommen wir Sie besuchen, um mit Ihnen Ihre Pflege zu besprechen. Hierbei wird ermittelt, welche Leistungen Sie benötigen, was Ihre Wünsche sind und vor allem, was Sie von uns als Pflegedienst erwarten. Zudem wird ein Kostenvoranschlag erstellt, um die Transparenz zwischen dem Pflegedienst und dem Kunden aufrechtzuerhalten und um Ihnen […]

Was ist ein Pflegegrad?

Pflegedienst München

Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen die pflegebedürftige Person in Anspruch nehmen kann. Diese Pflegegrade sind in 5 verschiedene Grade unterteilt. Angefangen beim Pflegegrad 1, bei dem eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen vorliegt, bis zum Pflegegrad 5, bei der die Person sehr stark eingeschränkt ist und demnach spezielle und aufwendige Pflege benötigt. Um den […]