Was ist der §45b des SGB XI?

Der § 45b des SGB XI behandelt den Entlastungsbetrag. Dieser kann von pflegebedürftigen Personen in Anspruch genommen werden. Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € wird monatlich ausgezahlt. Er dient zur Erstattung von Aufwendungen von Leistungen der Tages- und Nachtpflege, Leistungen der Kurzzeitpflege, Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des § 36, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung und von Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a.

Pflegegrad Geldleistung (ambulant) Sachleistung (ambulant) Entlastungsbetrag (ambulant)
Pflegegrad 1125,00 €
Pflegegrad 2316,00 € 689,00 € 125,00 €
Pflegegrad 3545,00 € 1.298,00 € 125,00 €
Pflegegrad 4728,00 € 1.612,00 € 125,00 €
Pflegegrad 5901,00 €1.995,00 €125,00 €